Klares Nein zu unzulässigem Lobbying
Liebe Freundinnen und Freunde der CDU,
eine der vertraglich festgeschriebenen Aufgaben des Europaparlaments ist die Haushaltskontrolle der EU-Institutionen und die Frage, ob EU-Mittel regelkonform verwendet wurden.
Die Haushaltskontrolle machte zuletzt Schlagzeilen, da Abgeordnete der Europäischen Volkspartei (EVP) Verfehlungen durch die Umwelt-Abteilung der EU-Kommission feststellen konnten. So enthielten Verträge im Rahmen eines Umweltförderprogramms mit sogenannten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) detaillierte Passagen, wie diese die EU-Institutionen und die Gesetzgebungsprozesse beeinflussen sollten – teils sogar gegen offizielle Positionen der EU-Kommission. Dass dort mutmaßlich Steuermittel für gezielte und einseitige politische Einflussnahme aufgewendet wurden, haben CDU und CSU ausgiebig öffentlich kritisiert.
Damit ist nun Schluss. In der ersten Aprilwoche veröffentlichte die EU-Kommission eine Erklärung, in der sie anerkennt, dass die finanzielle Förderung rein politischer, unangemessener Lobbyaktivitäten stattgefunden hat, aber jetzt nicht mehr fortgeführt wird.
Sonderbericht zur Transparenz der EU-Finanzierung von NGOs
Ich teile die Meinung des Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses des Europaparlaments, Niclas Herbst (CDU). Er erklärte zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs: "Nichtregierungsorganisationen leisten vielfach wichtige Beiträge zur demokratischen Willensbildung, allerdings gibt es seit einiger Zeit auch berechtigte Fragen bezüglich der Transparenz von NGOs, insbesondere wenn diese EU-Mittel erhalten. Bislang mangelt es an Transparenz und Kontrolle, z.B. ob entsprechende NGOs überhaupt unsere EU-Werte teilen. Selbst der Begriff „NGO“ wird nicht einheitlich verstanden.“
Auch dass die Auflistung von NGOs im Finanztransparenzsystem, dem wichtigsten Transparenzinstrument für Erstempfänger von EU-Mitteln, auf Eigenerklärungen basiert, ist viel zu lax. Der Rechnungshof kritisiert außerdem, dass wichtige Aspekte des NGO-Status nicht geprüft werden, beispielsweise wer genau in den Leitungsorganen der NGOs das Sagen hat. Dies hat zur Folge, dass im Finanztransparenzsystem fälschlicherweise einige Organisationen als NGOs klassifiziert werden, obwohl sie enge Verbindungen zu Regierungen haben. Bei der Definition von NGOs darf es keinen Interpretationsspielraum geben.
Den 62-seitigen Transparenzbericht können Sie hier herunterladen: https://www.eca.europa.eu/ECAPublications/SR-2025-11/SR-2025-11_DE.pdf
Ihr
Norbert Lins