CDU-Albstadt; Pressemitteilung
Zu einer eigens einberufenen Sondersitzung traf sich der Vorstand der CDU-Albstadt am vergangenen Mittwoch, um den Sachstand in Bezug auf die künftige Entwicklung der Krankenhausstandorte im Zollernalbkreis zu besprechen. Dies insbesondere mit Blick auf die vom Kreistag jüngst beauftragte Sachverständigenuntersuchung hinsichtlich des künftigen Medizinkonzepts für den Zollernalbkreis. In Anbetracht dieser laufenden Begutachtung hält die CDU Albstadt es nicht für sinnvoll, die an sich anstehenden Rückverlagerung des Bereichs Frauenheilkunde von der Kreisklinik Albstadt an den Standort Balingen zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen. Stadtverbandsvorsitzender Roland Tralmer hierzu: „In Anbetracht dessen, dass die künftige Klinikstruktur an dem bestehenden Doppelstandort Albstadt und Balingen derzeit begutachtet wird und sich erst hieraus künftige sinnvolle Handlungsoptionen ableiten lassen werden, ist es zum jetzigen Zeitpunkt ein Fehler, die in Albstadt vorhandene und gut eingeführte gynäkologische Abteilung aufgrund alter Kreistagsbeschlüsse nun überstürzt nach Balingen zurück zu verlagern“. Die CDU Albstadt hält eine solche Rückverlagerung jedenfalls dann für nicht sinnvoll, wenn dies nach sich zieht, dass auch weitere Bereiche der Schwerpunktmedizinus dem Krankenhaus Albstadt - insbesondere Bauchchirurgie und Gefäßchirurgie - auf Basis des Gutachtens später nach Balingen ausgelagert werden. Dies würde eine deutliche Schwächung des Krankenhausstandortes Albstadt bedeuten, die durch die geplante Schaffung neuer Kapazitäten im Bereich der Alterserkrankungen und der Psychosomatik in Albstadt nicht ausgeglichen werden könnten.
Tralmer erklärt in diesem Zusammenhang, es den Doppelstandort des Zentralklinikums sowohl in Albstadt, wie auch in Balingen, sinnvoll weiter zu entwickeln. Die CDU steht in vollem Umfang hinter dem Gemeinderatsbeschluss des Albstädter Gemeinderats, wonach es unbedingt erforderlich sei, auch in Albstadt entsprechende akutmedizinische und fachliche Kapazitäten weiter vorzuhalten, um die Bevölkerung der einwohnerstärksten Region des Kreises weiter medizinisch optimal behandeln zu können. Dies gelte sowohl für den Themenbereich Frauenheilkunde, wie vor allem auch für akutmedizinische Maßnahmen. Es müsse deutlich gemacht werden, dass die Sicherung eines medizinisch optimal ausgestatteten Krankenhausstandortes Albstadt nicht allein ein für die Stadt Albstadt selbst wichtiger Faktor sei, sondern ein wesentliches Anliegen der gesamten Bevölkerung auch im Umland darstelle. Es könne hier nicht um rein wirtschaftliche Erwägungen gehen, die Sicherung der zuverlässigen und räumlich nahe liegenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung sei gegenüber rein wirtschaftlichen Aspekten deutlich überwiegend. Es gehe hier um eine politische Entscheidung auch hinsichtlich des Selbstverständnisses des gesamten Landkreises. Deshalb sei auch von Seiten der Landkreisverwaltung ein klares Bekenntnis zu dezentralen Strukturen an Stelle von Zentralismus zu erwarten. Die Beibehaltung zweier qualitativ gleichwertiger Klinikstandorte im Zollernalbkreis sei maßgeblich. Die Schaffung eines künftigen neugebauten Zentralklinikums an einem neuen zentralen Standort in weiterer Zukunft sei dadurch nicht ausgeschlossen, eine Verlagerung weiterer medizinischer Kompetenzen an den jetzigen Standort in Balingen sei aber aufgrund des dortigen Standorts, wie auch unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit nicht wünschenswert. Kreisrat Friedrich Pommerencke legte in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass es nicht darum gehe, einzelne Klinikstandorte in Albstadt und Balingen gegeneinander auszuspielen. Vielmehr müsse es Aufgabe des Landkreises, wie auch des Kreistags, sein, stets das Gesamtwohl des Kreises im Auge zu behalten. Die weitere politische Diskussion müsse sich deshalb einzig um die Frage drehen, wie die Gesamtbevölkerung im Kreis möglichst wohnortnah optimal versorgt werden könne. Es sei deshalb falsch, Entscheidungen jetzt „übers Knie zu brechen“. Die künftige Fortentwicklung der Klinikkonzeption könne abschließend erst diskutiert und entschieden werden, wenn einerseits das medizinische Gutachten vorliege, andererseits aber unabhängig von diesem Gutachten auch die politischen Fragen in diesem Zusammenhang ausreichend diskutiert worden seien. Dies sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht der Fall. Auch deshalb sei die Zurückstellung der Verlagerung der Gynäkologie eine sinnvolle Entscheidung.