CDU Kreisverband Zollernalb

CDU-Fraktion zum Beschluss zur Begrenzung illegaler Migration

Die CDU-Landtagsfraktion bittet die federführenden Ministerien (das Ministerium des Inneren, für Kommunen und Digitalisierung und das Ministerium der Justiz und für Migration), die von der CDU-Landtagsfraktion ausgearbeiteten zwölf Punkte umfassend rechtl

Das Migrationsthema bewegt die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger im Land. Die Diskussion wird dabei kontrovers und zuweilen auch emotional geführt. Vor allem rechtsextreme politische Kräfte instrumentalisieren die damit verbundenen Herausforderungen plump populistisch.

Unsere Aufgabe ist es, in der politischen Auseinendersetzung inhaltlich und sachlich zu überzeugen. Deshalb bitte ich Sie, den Beschluss der CDU-Landtagsfraktion zu lesen.

Die CDU-Landtagsfraktion bittet die federführenden Ministerien (das Ministerium des Inneren, für Kommunen und Digitalisierung und das Ministerium der Justiz und für Migration), die von der CDU-Landtagsfraktion ausgearbeiteten zwölf Punkte umfassend rechtlich zu prüfen und der Fraktion für eine Bundesratsinitiative geeignete Maßnahmen vorzulegen.

 

Anhand des Vorschlags der Ministerien strebt die CDU-Landtagsfraktion an, gemeinsam mit dem Koalitionspartner eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen.

 

1. Konsequente Abschiebungen von Straftätern

Wir bekennen uns zur Genfer Flüchtlingskonvention. Geflüchteten Menschen, die in Deutschland straffällig werden, insbesondere bei Straftaten, die dem Katalog des § 54 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG entsprechen oder wegen Landfriedensbruch, muss konsequent der Schutzstatus entzogen werden. Bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können, ist eine Abschiebung zwingend. Die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen sind für diese Fälle zu schaffen.

Dazu fordern wir die Ampel-Bundesregierung auf, auch den Landfriedensbruch gem. § 125 StGB sowie den schweren Landfriedensbruch gem. § 125a StGB in die Liste von § 54 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG aufzunehmen. Die Verurteilungsschwelle ist dabei auf sechs Monate zu senken. Weitere Instanzen, die Abschiebungen hinauszögern oder verhindern, lehnt die CDU-Landtagsfraktion ab.

 

2. Ausweitung sicherer Herkunftsländer

Damit Abschiebungen zielgerichtet durchgeführt werden können, muss die Ampel- Bundesregierung endlich feststellen, dass es sich bei den Maghreb-Staaten um sichere Herkunftsländer handelt. Daneben muss die kürzlich von der Bundesregierung endlich beschlossene Einstufung von Georgien und Moldawien unverzüglich nun auch vom Bundestag beschlossen werden.

Um Fluchtanreize zu beseitigen, fordert die CDU-Landtagsfraktion eine Rechtsgrundlage auf Bundesebene zu initiieren, die eine vergleichbare Verfahrensbeschleunigung generell bei Herkunftsländern mit niedrigen Anerkennungsquoten schafft. Um zu gewährleisten, dass die Rückführungen in der Folge tatsächlich durchgeführt werden und nicht an mangelnder Kooperation der Herkunftsstaaten scheitern, muss der Abschluss von weiteren Rücknahmeübereinkommen mit Priorität vorangetrieben werden.

 

3. Unterstützung erfordert Kooperation

Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion müssen alle diplomatischen, entwicklungspolitischen und wirtschaftlichen Mittel eingesetzt werden, um spürbare Erfolge bei der Identitätsklärung und der Rückführung festgestellter Staatsbürger in die Herkunftsländer zu erzielen. Zahlungen an Staaten können nur weiter gewährt werden, wenn auch eine Zusammenarbeit bis hin zu  Rücknahmeabkommen erfolgt. Zudem muss die Ampel-Bundesregierung auch stärker über die EU bei der Vergabe von Visa Druck gegenüber den Herkunftsländern aufbauen.

 

4. Grenzkontrollen

Der freie Binnenmarkt ist ein hohes Gut und wesentlicher Bestandteil unserer Europäischen Union.

Doch in der aktuellen Lage muss die Bundesinnenministerin endlich aktiv werden, den Grenzschutz ausbauen und Grenzkontrollen lageorientiert, situationsbedingt und zeitweise wiedereinführen. Wir müssen stets wissen, wer ins Land kommt und sich hier aufhält. In Baden-Württemberg betrifft dies natürlich allen voran die EU-Außengrenze zur Schweiz, aber auch gegen innereuropäische Grenzkontrollen, wie zu Frankreich oder Österreich, dürfen wir uns nicht von vorneherein Verschließen.

 

5. Wiedereinreisesperren

Einmal abgeschobene Straftäter dürfen nicht wieder einreisen. Hierzu muss die Ampel- Bundesregierung die enge Abstimmung und den Austausch mit den europäischen Nachbarländern befördern und ein einheitliches Datensystem zum Datenaustausch etablieren. Es muss für alle Behörden bereits bei der Einreise klar sein, wer ins Land will.

 

6. Asylfolgeanträge ohne aufschiebende Wirkung

Im derzeitigen System kann eine Abschiebung durch die Stellung eines Asylfolgeantrags ohne Weiteres verhindert werden. Denn ein solcher Antrag hat bislang eine aufschiebende Wirkung und verzögert so die Abschiebung. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Bundesinnenministerin Faeser muss endlich dafür Sorge tragen, dass zur Verhinderung von Abschiebungen gestellten Asylfolgeantragen effektiv begegnet wird, indem diese Lücke im Asylgesetz geschlossen wird. Entsprechend muss die Regelung des § 71 Asylgesetz um die in Artikel 41 der EU-Asylverfahrensrichtlinie aufgeführten Ausnahmen erweitert werden.

 

7. Abkehr von reinen Geldleistungen

Schutzsuchende sollen in Deutschland sicher und gut ankommen und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Um Fehlanreize für eine Migration nach Deutschland ohne Asylgrund abzubauen, ist es sinnvoll, allen ausreisepflichtigen Personen und Folgeantragstellern vorrangig Sachleistungen in Höhe des absoluten Mindestbedarfs zu gewähren. Dafür müssen auf Bundesebene die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Auch die Gewährung von Analogleistungen für Ausreisepflichtige muss auf den Prüfstand. Dies kann zumindest teilweise auch durch die Ausgabe von Chipkarten gelingen, die den Kauf von Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs ermöglichen. Dies bedeutet damit eine Abkehr von reinen Geldleistungen hin zu teilweisen Sachleistungen. Denn eins muss klar sein: Es geht zunächst darum, dass Geflüchtete im Land ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dazu braucht es nicht zwangsläufig reine Geldleistungen.

 

8. Rückabwicklung des Rechtskreiswechsels

Wir müssen weitere Pull-Faktoren nach Deutschland unbedingt vermeiden. Aus diesem Grund muss der sogenannte Rechtskreiswechsel für neu aus der Ukraine ankommende Menschen ab einem Stichtag wieder aufgehoben werden. Der Rechtskreiswechsel gewährt Geflüchteten dieselben Geldleistungen wie Bürgergeldempfängern und damit europaweit die höchsten finanziellen Mittel. Keinesfalls darf dieser auf andere Personengruppen ausgeweitet werden. Vielmehr muss zwingend auf eine gesamteuropäische Lösung hingearbeitet werden, um eine Gleichwertigkeit zwischen den Mitgliedstaaten herzustellen.

 

9. Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) zeitnah umsetzen

Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt es ausdrücklich, dass künftig über die Schutzgesuche von Menschen, die aus Ländern mit einer niedrigen Anerkennungsquote (unter 20%) kommen, an den EU-Außengrenzen entschieden werden muss.

Um dies nun zügig zu erreichen, fordern wir die Ampel-Bundesregierung auf, die auf europäischer Ebene vereinbarte Reform des europäischen Asylsystems zu unterstützen und nicht wie von Teilen der Bundesregierung angekündigt, nochmals nachzuverhandeln. Die Vereinbarung muss jetzt schnell kommen und in die Praxis umgesetzt werden. Den Vorschlag der SPD Hessen zur Ausweitung des Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger und Asylantragsteller lehnen wir entschieden ab.

 

10. Schlepperwesen bekämpfen

Schiffbrüchige Menschen vor dem Ertrinken zu retten ist ein Gebot der Menschlichkeit und im internationalen Recht verpflichtend geregelt. Organisationen, welche die Seenotrettung missbräuchlich ausüben, muss jedoch die Unterstützung aus öffentlichen Mitteln entzogen werden. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn nicht der nächstgelegene Hafen angesteuert wird, sondern zielgerichtet die Mittelmeerküsten der Europäischen Union.

 

11. Adhäsion im Ausländerrecht

Die CDU-Landtagsfraktion regt an, ein Adhäsionsverfahren im Strafrecht zum Verwaltungs- /Ausländerrecht ähnlich wie im Zivilrecht zu prüfen, um Verfahren zu beschleunigen und Kosten zu Reduzieren.

 

12. Erweiterte Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung und Altersklärung

Konsequente und praxistaugliche Voraussetzungen für die Identitäts- und Altersfeststellung unter anderem durch die standardmäßige Auswertung von Datenträgern müssen geschaffen werden.
Wer bei der Durchsicht seiner Mobilfunkdaten nicht mitwirkt, muss mit der Kürzung von Leistungen rechnen